057: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2019
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2019
Mit dem Finanzgesetz 2019 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, anhand der Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch kann bei einem zukünftigen Verkauf der Beteiligung nur mehr die Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert werden.
Betrifft: An alle betroffenen Kunden