053: Inps Beiträge und Beteiligungen - Termin 10.05.2019
Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 10.05.2019
Bekanntlich müssen alle Subjekte, die in der Rentenversicherung der Inps eingetragen sind, <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">und bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Haftung (GmbH) beteiligt sind, auch den entsprechenden Gewinnanteil dieser Gesellschaft zur <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Berechnung der eigenen Inps Beiträge mit berücksichtigen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafter in der betreffenden Gesellschaft auch tatsächlich <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">mitarbeitet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn in der beteiligten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Gesellschaft nicht mitgearbeitet wird.
Betroffen sind davon alle Inps Versicherten wie Handwerker, Kaufleute, Vertreter und mitarbeitende <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Gesellschafter, die zusätzlich an einer anderen Gesellschaft beteiligt sind. Für die Kunden, für welche wir die Steuererklärung Einkommen-redditi-PF erstellen und die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">auch an anderen Personengesellschaften beteiligt sind, für welche wir nicht die Steuererklärung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">erstellen, erhalten wir die zur Berechnung der Rentenbeiträge erforderlichen Daten durch <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die Mitteilung der Beteiligung an der Personengesellschaft, die im Abschnitt RH der Steuererklärung
angeführt werden muss.
Betrifft:
An alle Selbständigen mit Inps Versicherung