049: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2019
Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2019
Wir erinnern daran, dass für öffentliche Körperschaften die Pflicht besteht, eine Reihe von
Meldungen an die Finanzbehörde vorzunehmen.
Dazu zählen:
– die Meldung bestimmter Verträge (Werkverträge, Dauerlieferverträge und Transportverträge)
– die Meldung der ausgestellten Lizenzen
– die Meldung der Bauakte
– die Meldung der Immobilien für welche die Müllentsorgung durchgeführt wird
– die Meldung von Lieferverträgen für Strom, Wasser, Gas, Telefon und Fernwärme
Diese Meldungen sind alle innerhalb 30. April elektronisch einzureichen.
Betrifft:
An alle betreuten Körperschaften