045: Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2019 für 2018
Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes
730-4 der Steuererklärung 730/2019 für 2018
Arbeitgeber sind zum passiven Steuerbeistand verpflichtet. Mit den Löhnen des Monats Juli (Kompetenzprinzip) müssen sie als Steuersubstitute - nach erfolgter Abgabe der Steuererklärungen Vordruck 730 - ihren Angestellten deren Steuerguthaben auszahlen bzw. deren Steuerschuld einzahlen. Die Beträge der Steuerschuld oder des Steuerguthabens müssen aus den Vordrucken 730-4 entnommen werden, welche elektronisch von der
Agentur der Einnahmen zugesandt werden.
Betrifft:
An alle Arbeitgeber