029: Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2019
Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2019
Für nicht gewerbliche Vereine und Verbände besteht die Verpflichtung, dem Steueramt bestimmte Daten mitzuteilen, damit dieses die Voraussetzungen für die vorgesehenen Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten Steuererleichterungen ahnden kann.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine und Verbände