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024: Die Ausnahmeregelung der Verwendung von Bargeld für Touristen: Erhöhung auf 14.999,99 für Touristen aus dem EU-Ausland und Drittlandstaaten

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 20 Feb 2019
Die Ausnahmeregelung der Verwendung von Bargeld für Touristen: Erhöhung auf 14.999,99 für Touristen aus dem EU-Ausland und
Drittlandstaaten
Bekanntlich, wurde für die Verwendung von Bargeld für Touristen mit Wohnsitz im EUAusland und in Drittländern für Ankäufe von Waren und Dienstleistungen bei Einzelhändlern, im Gastgewerbe und bei Reiseagenturen die Bargeldschwelle ab 1.1.2019 auf Euro 14.999,99 erhöht. Diese Schwelle gilt nur unter Anwendung der in diesem Rundschreiben beschriebenen Ausnahmeregelung.

Betrifft:
An alle Einzelhändler, Restaurants, Hotels, Reisebüros


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