059: MwSt.: Split Payment - Neuerungen für Freiberufler ab 15. Juli 2018
MwSt.: „Split Payment“ - Neuerungen für Freiberufler ab 15. Juli 2018
Bekanntlich, wurde der Anwendungsbereich des Split-payment-Verfahrens mit Wirkung ab dem 1. Juli 2017 auf Leistungen, die einer Quellensteuer unterliegen (Freiberufler), ausgeweitet.
Betrifft:
An alle öffentlichen Körperschaften und an alle Freiberufler, welche Rechnungen an öffentliche Körperschaften ausstellen