053: Elektronische Rechnung: Unterverträge bei öffentlichen Aufträgen - 1. Juli2018
Elektronische Rechnung: Unterverträge bei öffentlichen Aufträgen - 1. Juli 2018
Bekanntlich betrifft die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierungbisher alle Lieferungen und Leistungen an öffentliche Körperschaften. Diese wird ab 1.1.2019 allgemein, mit wenigen Ausnahmen, auf alle Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen zwischen in Italien ansässigen, oder für steuerliche Zwecke dort identifizierte Subjekte ausgeweitet.
Dieselbe Verpflichtung wird für Unterverträge im Bereich der Vergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen bei öffentlichen Aufträgen auf den 1. Juli 2018 vorgezogen.
Betrifft:
An alle Kunden mit MwSt. Nummer