047: Inps Beiträge und Beteiligungen - Termin 11.5.2018
Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 11.5.2018
Bekanntlich müssen alle Subjekte, die in der Rentenversicherung der Inps eingetragen sind, und bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt sind, auch den entsprechenden Gewinnanteil dieser Gesellschaft zur Berechnung der eigenen Inps Beiträge mit berücksichtigen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafter in der betreffenden Gesellschaft auch tatsächlich mitarbeitet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn in der beteiligten Gesellschaft nicht mitgearbeitet wird.
Betroffen sind davon alle Inps Versicherten wie Handwerker, Kaufleute, Vertreter und mitarbeitende Gesellschafter, die zusätzlich an einer anderen Gesellschaft beteiligt sind.
Für die Kunden, für welche wir die Steuererklärung redditiPF erstellen und die auch an anderen Personengesellschaften beteiligt sind, für welche wir nicht die Steuererklärung erstellen, erhalten wir die zur Berechnung der Rentenbeiträge erforderlichen Daten durch die Mitteilung der Beteiligung an der Personengesellschaft, die im Abschnitt RH der Steuererklärung angeführt werden muss.
Betrifft:
An alle Selbständigen mit Inps Versicherung