033: Jahreserklärung der Steuervertreter-Vordr. 770/2018 für das Jahr 2017
Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordr. 770/2018 für das Jahr 2017)
Bekanntlich ist grundsätzlich von allen Unternehmen, Gesellschaften und Körperschaften und damit von jedem Steuervertreter, welche im vorhergegangenen Jahr Beträge ausbezahlt hat, die der Quellensteuer unterworfen worden sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Abfertigungen und Vorschüsse darauf, Vergütungen an Freiberufler, Vergütungen für freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit), Provisionen (an Vertreter und Vermittler), Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge, von privaten und öffentlichen Körperschaften ausgezahlte Beiträge usw., die Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordruck 770) abzufassen und einzubringen.
Betrifft:
An alle betreuten Kunden mit Angestellten und Freiberuflern