030: Mehrwertsteuer: Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte - split payment
Mehrwertsteuer: Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte - split payment
Wie bereits mitgeteilt ist die Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte, als öffentliche Körperschaft, für die Erwerbe im Rahmen ihrer institutionellen Tätigkeit von der Anwendung des „split-payment“ Verfahren ausgenommen.
Betrifft:
An alle betroffenen öffentlichen Körperschaften