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030: Mehrwertsteuer: Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte - split payment

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 26 Mar 2018

Mehrwertsteuer: Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte - split payment
Wie bereits mitgeteilt ist die Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte, als öffentliche Körperschaft, für die Erwerbe im Rahmen ihrer institutionellen Tätigkeit von der Anwendung des „split-payment“ Verfahren ausgenommen.


Betrifft:
An alle betroffenen öffentlichen Körperschaften

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