Transparenzpflicht bei öffentlichen Beiträgen - ab 2018
Mit dem 01.01.2018 treten Neuerungen in Kraft, erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro zu veröffentlichen.
Betrifft:
An alle öffentliche Körperschaften, Vereine und Unternehmen