001: Mitteilung zur Ausübung des aktiven Steuerbeistandes
Mitteilung zur Ausübung des aktiven Steuerbeistandes
Arbeitnehmer und Gleichgestellte können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuererklärung Vordruck 730 einreichen.
Diese kann bei:
–einer Steuerbeistandsstelle,
–beim eigenen Arbeitgeber (aktiver Steuerbeistand) oder
–bei einem Freiberufler (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Arbeitsberater) eingereicht werden.
Betrifft:
An alle Arbeitgeber