055: Mehrwertsteuer: Strom und Fernwärme für Haushalte
Mehrwertsteuer: Strom und Fernwärme für Haushalte
Aufgrund mehrerer Anfragen haben wir die Anwendung des begünstigten MwSt. - Satzes von derzeit 10% für elektrische Energie und Fernwärme für Haushalte überprüft. Das Finanzamt hat die Anwendung dieser Bestimmung mehrmals näher erläutert und im Laufe der Zeit eine restriktivere Haltung eingenommen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden