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055: Mehrwertsteuer: Strom und Fernwärme für Haushalte

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 08 May 2017

Mehrwertsteuer: Strom und Fernwärme für Haushalte

Aufgrund mehrerer Anfragen haben wir die Anwendung des begünstigten MwSt. - Satzes von derzeit 10% für elektrische Energie und Fernwärme für Haushalte überprüft. Das Finanzamt hat die Anwendung dieser Bestimmung mehrmals näher erläutert und im Laufe der Zeit eine restriktivere Haltung eingenommen.

Betrifft:

An alle betroffenen Kunden


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