038: Mitteilung der Bargeldzahlungen durch Touristen aus Drittlandstaaten -
Mitteilung der Bargeldzahlungen durch Touristen aus Drittlandstaaten - Termine: 10.04.2017 bei monatlicher Abrechnung; 20.04.2017 bei trimestraler Abrechnung
Wie bekannt, sind ab dem Jahr 2011 Bargeldübertragungen in Euro oder Fremdwährung zwischen natürlichen und/oder nicht natürlichen Personen untersagt, wenn der Gesamtwert der eventuell auch gesplitteten Transaktionen Euro 1.000,00 oder mehr beträgt. Diese Schwelle wurde ab dem 1.1.2016 auf Euro 3.000 erhöht.
Betrifft:
An alle Einzelhändler, Restaurants, Hotels, Reisebüros