006: MwSt: Elektronische Meldung der Absichtserklärungen
MwSt: Elektronische Meldung der Absichtserklärungen
Bereits ab 01.01.2015 sind mit der sogenannten „Vereinfachungsverordnung“ in Bezug auf die elektronische Übermittlung der Absichtserklärungen an die Agentur der Einnahmen Neuerungen in Kraft getreten. Auch die damit zusammenhängenden Verpflichtungen der „gewohnheitsmäßigen Exporteure“ und deren Lieferanten bzw. Dienstleister, welche Rechnungen ohne MwSt. aufgrund der erhaltenen Absichtserklärungen ausstellen, sind geändert worden.
Betrifft:
An MwSt.Pflichtige mit Absichtserklärungen