064: Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf22.08.
Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf22.08.
Alle steuerlichen Zahlungsfristen und Verpflichtungen1, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, können straf- und zinsfrei auf den 20. August aufgeschoben werden2. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr). Nachdem dieses Jahr der 20. August auf einen Samstag fällt, wird die genannte Zahlungsfrist auf den Montag 22. August aufgeschoben.
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