050: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2016
Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 30.06.2016
Mit dem Finanzgesetz 2016 wurde wiederum die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, anhand der Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch kann bei einem zukünftigen Verkauf nur mehr die Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert werden.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden