045: Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Gemeinderatswahlen 2016
Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Gemeinderatswahlen 2016
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden