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045: Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Gemeinderatswahlen 2016

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 21 Apr 2016

 

Steuerbegünstigungen für Wahlwerbung - Gemeinderatswahlen 2016

Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.

Betrifft:

 

An alle betroffenen Kunden



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