Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin:29. Februar 2016
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich innerhalb 28. Februar2 verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen auszuhändigen.
Betrifft:An alle betreuten Kunden