004: Änderungen der Geldwaschebestimmungen: Verbot von Bargeldübertragungen von mehr als Euro 3.000,00 ab dem 1/1/2016
Änderungen der Geldwäschebestimmungen: Verbot von Bargeldübertragungen von mehr als Euro 3.000,00 ab dem 1/1/2016
Die Bestimmungen zur Verwendung von Bargeld wurden durch das „Stabilitätsgesetz“ erneut geändert. Die bisherige Schwelle für den Bargeldverkehr von Euro 999,99 wird ab 01.01.2016 auf Euro 2.999,99 erhöht.
Die Geldwäschebestimmungen bezüglich den Überbringerpapieren, Überbringersparbüchern und Schecks haben sich durch das genannte Gesetz nicht geändert; für diese gelten weiterhin, die ab 6.12.20112 gültigen Bestimmungen.
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