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051: Terminaufschub für Steuerzahlungen auf den 06.07.2015 betreffend das Unico/ IRAP 2015 für physische Personen und Gesellschaften mit Branchenrichtwerten oder Pauschalbesteuerung

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016
Terminaufschub für Steuerzahlungen auf den 06.07.2015 betreffend das Unico/ IRAP 2015 für physische Personen und Gesellschaften mit
Branchenrichtwerten oder Pauschalbesteuerung
Aufgrund der verspäteten Softwareanpassung Gerico 2015 für die Branchenrichtwerte werden die Zahlungsfristen für die laut Steuererklärung „UNICO/IRAP 2015“ geschuldeten Steuern (Saldo und Akonto der Einkommenssteuer IRPEF/IRES/ Wertschöfungssteuer IRAP,
regionaler und komunaler Steuerzuschlag) bis Montag, 06.07.2015 aufgeschoben.

Betrifft:
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