027: Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2015 für 2014 - Termin: 31. März 2015
Mitteilung an die Agentur der Einnahmen für den Erhalt des Vordruckes 730-4 der Steuererklärung 730/2015 für 2014 – Termin: 31. März 2015
Seit 2010 müssen alle Arbeitgeber bzw. deren Berater auf elektronischem Wege eine Mitteilung an die Agentur der Einnahmen senden, um nach erfolgter Abgabe der Steuererklärungen Vordruck 730 ihrer Angestellten direkt von der Agentur der Einnahmen das Ergebnis der Berechnungen der Steuern (Vordruck 730-4 der Steuererklärungen 730/2015
der Angestellten) zu erhalten.
Betrifft:
An alle Arbeitgeber