026: Mitteilung EAS: Frist zur Mitteilung von eventuellen Änderungen bis zum31. März 2015
Mitteilung EAS: Frist zur Mitteilung von eventuellen Änderungen bis zum31. März 2015
Für nicht gewerbliche Vereine und Verbände wurde mit Krisenverordnung 20081 die Verpflichtung eingeführt, dem Fiskus alle relevanten Daten mitzuteilen, damit dieser die Voraussetzungen für die vorgesehenen Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten Steuererleichterungen bekämpfen kann.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine und Verbände