021: Verrechnung von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung mitVerbindlichkeiten aus Streitverfahren
Verrechnung von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung mitVerbindlichkeiten aus Streitverfahren
Unternehmen und Freiberufler, die nicht verjährte, sichere, liquide und fällige Forderungen gegenüber öffentliche Körperschaften aufweisen, können diese verrechnen.
Betrifft:
An alle Öffentlichen Körperschaften und an alle interessierten Kunden