018: Zahlung der virtuellen Stempelsteuer mittels Vordruck F24 - ab20.02.2015
Zahlung der "virtuellen" Stempelsteuer mittels Vordruck F24 - ab 20.02.2015
Für gewisse Akten und Dokumente kann die Stempelsteuer „virtuell“ abgeführt werden. Bis jetzt wurde die Zahlung von den Subjekte, welche zur genannten Zahlungsform ermächtigt waren über den Vordruck F 23 durchgeführt. Um die Verwaltungsprozesse der indirekten Steuern zu rationalisieren und die Einhaltung der Steuervorschriften durch die Steuerzahler zu vereinfachen, muss nun die Stempelsteuer auf „virtuellem“ Wege über den Zahlungsvordrucks F24 abgeführt werden2.
Betrifft:
An alle interessierte Kunden