011: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2015
Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2015
Mit dem Finanzgesetz 2015 wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen.2 Wird diese Möglichkeit der Aufwertung in Anspruch genommen, wird bei einem zukünftigen Verkauf des Grundstücks, bei welchem ein Mehrerlös anfällt, nur mehr die Differenz zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert für die Einkommenssteuer besteuert.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden