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088: Meldung der

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 22 Jun 2016

Meldung der "gewohnheitsmäßigen" Nutzer von Fahrzeugen an das Amt für Motorisierung - ab 03/11/2014
Der Straßenkodex sieht die Pflicht vor, eine Anmerkung im Zulassungsschein eines Fahrzeugs und im Nationalarchiv der Fahrzeuge vorzunehmen, wenn ein anderes Subjekt als der Inhaber für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen über das Fahrzeug verfügt.


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