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087: Pflicht zur Rechnungslegung der ausgezahlten 5-Promille-Zuwendungen

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 22 Jun 2016

Pflicht zur Rechnungslegung der ausgezahlten 5-Promille-Zuwendungen

Seit dem Jahr 2009 können die italienischen Steuerpflichtigen 5 Promille ihres Steueraufkommens (IRPEF) auch für gesellschaftspolitische Maßnahmen der Gemeinden zweckbinden.

Betrifft: An alle betroffenen Gemeinden