Ab 01/10/2014 starke Einschränkung bei der Abgabe des Zahlungsvordrucks Mod. F24 auf Papier auch für private Steuerzahler
Wie bekannt muss die Einzahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen seit dem Jahr 1998 über den Zahlungsvordruck F24 erfolgen.
Betrifft:An alle Kunden