Sprache auswählen

069: Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf20.08.

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 22 Jun 2016

Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf 20.08.
Alle steuerlichen Zahlungsfristen und Verpflichtungen, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, können straf- und zinsfrei auf den 20. August aufgeschoben werden. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr).


Betrifft:
An alle Kunden

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy