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068: Behörde für Strom und Gas: Jahresbeitrag und Mitteilung Daten

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 22 Jun 2016

Behörde für Strom und Gas: Jahresbeitrag und Mitteilung Daten

Sowohl jene Subjekte, die im Strom- und Gassektor tätig sind als auch jene Subjekte, die im integrierten Wasserversorgungsdienst tätig sind, sind verpflichtet den entsprechenden jährlichen Beitrag an die Behörde für Strom und Gas zu entrichten. 

Betrifft:
An alle im Stromsektor und im integrierten Wasserversorgungsdienst tätigen Kunden

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