068: Behörde für Strom und Gas: Jahresbeitrag und Mitteilung Daten
Behörde für Strom und Gas: Jahresbeitrag und Mitteilung Daten
Sowohl jene Subjekte, die im Strom- und Gassektor tätig sind als auch jene Subjekte, die im integrierten Wasserversorgungsdienst tätig sind, sind verpflichtet den entsprechenden jährlichen Beitrag an die Behörde für Strom und Gas zu entrichten.Betrifft:
An alle im Stromsektor und im integrierten Wasserversorgungsdienst tätigen Kunden