058: Terminaufschub für Steuerzahlungen auf den 07.07.2014 betreffend das Unico/IRAP 2014 für physische Personen und Gesellschaften mit Branchenrichtwerten
Terminaufschub für Steuerzahlungen auf den 07.07.2014 betreffend das Unico/IRAP 2014 für physische Personen und Gesellschaften mit Branchenrichtwerten
Aufgrund der verspäteten Softwareanpassung Gerico 2014 für die Branchenrichtwerte werden die Zahlungsfristen für die laut Steuererklärung „UNICO/IRAP 2014“ geschuldeten Steuern bis Montag, 07.07.2014 aufgeschoben. Der Aufschub gilt auch für Zahlungen, die mit der Steuererklärung zusammenhängen, d.h. für die Handelskammergebühren und für die prozentuellen INPS-Zahlungen, oder Zahlungen an die Pensionskasse der Geometer.
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