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039: Registersteuer: Umwidmungen bei Raumordnungsverträgen - Widerruf

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 21 Jun 2016

Registersteuer: Umwidmungen bei Raumordnungsverträgen - Widerruf

In unserem vorausgegangenen Rundschreiben zum selben Thema haben wir die Antwort der <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Direktion der Einnahmen Bozen auf ein Auskunftsverfahren wiedergegeben. Darin hat das <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Finanzamt festgehalten, dass Umwidmungen und somit die Begründung von Baurechten der <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Registersteuer von 3% für Verträge mit vermögensrechtlichen Inhalten unterliegt.

Betrifft:
An alle betreuten Gemeinden und betroffene Kunden

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