Sprache auswählen

Unterwerkverträge im Baugewerbe - reverse charge

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 27 Jan 2017
Ab 2007 wurde für Bauleistungen, welche im Rahmen von Unterwerkverträgen erbracht werden,
das so genannte „Reverse-Charge-Verfahren“ eingeführt.1
Im Folgenden behandeln wir diese Verpflichtungen.
Sollten anlässlich der Lektüre Fragen auftauchen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung
mittels E-Mail oder mittels Fax. Zu diesem Zweck ist auf Seite 12 eine Vorlage vorbereitet.
Denn nur durch konstruktive Kritik sind wir in der Lage, die Dienstleitungen für unsere Kunden
zu verbessern.
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
    By Johanna Stuefer 13.05.2024 11:12:58
  • Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
    By Stefan Sandrini 08.05.2024 10:21:34
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
    By Nadin Obexer 29.04.2024 08:25:29
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
    By Johanna Stuefer 24.04.2024 14:26:46
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024
    By Johanna Stuefer 24.04.2024 11:32:56