Unterwerkverträge im Baugewerbe - reverse charge
Ab 2007 wurde für Bauleistungen, welche im Rahmen von Unterwerkverträgen erbracht werden,
das so genannte „Reverse-Charge-Verfahren“ eingeführt.1
Im Folgenden behandeln wir diese Verpflichtungen.
Sollten anlässlich der Lektüre Fragen auftauchen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung
mittels E-Mail oder mittels Fax. Zu diesem Zweck ist auf Seite 12 eine Vorlage vorbereitet.
Denn nur durch konstruktive Kritik sind wir in der Lage, die Dienstleitungen für unsere Kunden
zu verbessern.
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Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
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Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024