008: Virtuelle Stempelsteuer - Erinnerung: Versand innerhalb 31.1.2024 für alle betroffenen Subjekte
Virtuelle Stempelsteuer - Erinnerung: Versand innerhalb 31.1.2024 für alle betroffenen Subjekte
Die Stempelsteuer ist eine indirekte Steuer, welche den Verbrauch besteuert und als Voraussetzung die Erstellung von Unterlagen, Dokumenten, oder Registern hat. Zusammengefasst kann zwischen folgenden Zahlungsformen der Stempelsteuer unterschieden werden:
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
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Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)