007: Stempelsteuer E-Rechnungen IV Quartal 2023 - Fälligkeiten: 31.1 bzw. 29.2.2024
Stempelsteuer E-Rechnungen IV Quartal 2023 – Fälligkeiten: 31.1 bzw. 29.2.2024
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen
bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.- Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte
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Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
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Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)