Sprache auswählen

001: RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 09 Jan 2024

RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag

Bekanntlich führt der Besitz eines Fernsehgerätes dazu, dass eine Fernsehgebühr entrichtet werden muss. Die Gebühr wird einmal jährlich und je Familie, vorausgesetzt die Familienmitglieder haben den Wohnsitz in derselben Wohnung, bezahlt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 führte der Gesetzgeber wesentliche Neuerungen zur RAIFernsehgebühr ein. Anhand einer Eigenerklärung muss der Steuerpflichtige jährlich das Nichtunterhalten eines Fernsehgerätes melden, um sich von der Bezahlung der Gebühr zu befreien. Wurde eine nicht geschuldete Fernsehgebühr mit der Stromrechnung angerechnet und eingezahlt, dann sieht die Agentur der Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückerstattungsantrag vor.

Betrifft:
An alle interessierten Kunden


CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy

 

  • Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 13:39:48
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 09:07:05
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 08:18:53
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
    By Johanna Stuefer 11.09.2024 11:14:47
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
    By Johanna Stuefer 11.09.2024 08:10:07