088: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom I und II Quartal 2023 - Achtung: neue Frist der zwingenden Verrechnung innerhalb 16.11.2023
Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom I und II Quartal 2023 -
Achtung: neue Frist der zwingenden Verrechnung innerhalb 16.11.2023
Bekanntlich wurde die letzte Frist für die Verrechnung mittels F24 der Steuergutschriften für Erdgas- und elektrischen Strom mit Staatsschulden bzw. Sozialbeiträgen vom 31.12. auf den 16.11.2023 vorverlegt. Der volle Betrag der im I und II Quartal 2023 angereiften und zustehenden genannten Steuergutschriften für Erdgas und elektrischen Strom muss spätestens innerhalb der genannten neuen Frist vom 16.11 verrechnet werden, da die bis dahin nicht verrechneten Guthaben sonst verloren gehen.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024