083: Stempelsteuer - neues staatliches Vergabegesetz - Zusammenfassung und Klärungen
Stempelsteuer - neues staatliches Vergabegesetz - Zusammenfassung und
Klärungen
Bekanntlich gelten ab dem 1. Juli 2023 für die Berechnung und Zahlung der Stempelsteuer auf Verträge, die vom neuen staatlichen Vergabegesetz geregelt sind, neue Bestimmungen.
Nach der neuen Regelung wird die Stempelsteuer auf solche Verträge vom Auftragnehmer "als einmalige Zahlung“ zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entrichtet. Die Ermittlung des
Wertes erfolgt gestaffelt nach dem Vertragswert.
Aufgrund zahlreicher Anfragen fassen wir hier kurz die Neuerungen nochmals auch mit den Erläuterungen der Agentur der Einnahmen4 zu diesem Thema zusammen.
Betrifft:
An alle Unternehmen und öffentliche Körperschaften
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024