059: Abfindung von Steuerzahlkarten: 30.06.2023
Abfindung von Steuerzahlkarten: 30.06.2023
Wie bereits berichtet ist die automatischen Streichung von Steuerzahlkarten bis zum Betrag von 1.000,00 Euro, die im Zeitraum 2000 bis 2015 ausgestellt wurden und noch offen sind, vorgesehen. Dazu muss nichts weiter unternommen werden.
Zudem kann eine begünstigte Abfindung von Steuerzahlkarten, die im Zeitraum 2000 bis 30. Juni 2022 ausgestellt wurden und noch offen sind, beantragt werden. Dabei werden die Strafen und Zinsen nachgelassen.
Betrifft:
An alle Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024