033: Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordr. 770/2023 für das Jahr 2022)
Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordr. 770/2023 für das Jahr 2022)
Bekanntlich ist grundsätzlich von allen Unternehmen, Gesellschaften und Körperschaften und somit von jedem Steuervertreter, welche im vorhergegangenen Jahr Beträge ausbezahlt hat, die der Quellensteuer unterworfen worden sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Abfertigungen und Vorschüsse darauf, Vergütungen an Freiberufler, Vergütungen für freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit), Provisionen (an Vertreter und Vermittler), Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge, von privaten und öffentlichen Körperschaften ausgezahlte Beiträge usw., die Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordruck 770) abzufassen und einzubringen.
Betrifft:
An alle betreuten Kunden mit Angestellten und Freiberuflern
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024