032: Freie Mitarbeit: INPS-Rentenbeitrag
Freie Mitarbeit: INPS-Rentenbeitrag
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Verpflichtungen für alle Auftraggeber von freien <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mitarbeitern zusammen. Die INPS-Beitragssätze haben sich gegenüber dem Vorjahre nicht <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">geändert, abgeändert wurden hingegen die Höchstgrenzen. Es gelten folgende INPSBeitragssätze
der Separatverwaltung für das Jahr 2023:
Betrifft:
An alle Kunden mit freien Mitarbeitern
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024