093: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen III. Trim. 2022 - Termin für Einzahlung: 30.11.2022
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen III. Trim. 2022 - Termin für
Einzahlung: 30.11.2022
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.-Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024