074: INTRASTAT-Meldung - elektronischer Versand - Termin des 25. des Folgemonats wiederhergestellt
INTRASTAT-Meldung - elektronischer Versand - Termin des 25. des Folgemonats wiederhergestellt
Wir informieren Sie darüber, dass mit Umwandlung in ein Gesetz der sog. Vereinfachungsverordnung DL 73/2022 die Frist für die Übermittlung der zusammenfassenden Meldungen INTRASTAT der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen (Einkauf und Verkauf) wieder auf den 25. des Folgemonats, d.h. der 25. des auf den Bezugszeitraum folgenden Monats, festgelegt worden ist. In der ursprünglichen Fassung der genannten Verordnung war die Verpflichtung zur Einreichung der INTRASTAT-Meldungen bis zum Ende des auf den Bezugszeitraum folgenden Monats verlängert worden.
Betrifft:
An alle Kunden mit innergemeinschaftlichen Umsätzen
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024