066: Elektronische Zahlungsmittel: Verwaltungsstrafen für die Verweigerung der Annahme der Zahlungen mittels Kredit- oder Debitkarte (Bancomat) ab 30.6.2022
Elektronische Zahlungsmittel: Verwaltungsstrafen für die Verweigerung
der Annahme der Zahlungen mittels Kredit- oder Debitkarte (Bancomat) ab 30.6.2022
Schon seit langer Zeit besteht die Verpflichtung digitale Zahlungsmittel zu akzeptieren:
• seit dem 30. Juni 2014 schon sind „Subjekte, die Waren verkaufen und Dienstleistungen (einschließlich freiberuflicher Dienstleistungen) erbringen, verpflichtet, die Zahlung auch per Debitkarte (Bancomat) anzunehmen (sogenannte POS-Verpflichtung);
• diese Verpflichtung wurde dann auch auf Kreditkarten und kürzlich auf Prepaid-Karten (vorgeladenen Zahlkarten) ausgedehnt;
• dieselbe Verpflichtung gilt nicht in Fällen objektiver „technischer Unmöglichkeit” und gilt unbeschadet der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Betrifft:
An alle Mwst.Subjekte
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024