060: Meldungen der augezahlten Beiträge an die Finanzbehörde
Meldungen der augezahlten Beiträge an die Finanzbehördeden Inhalt des Bekanntlich besteht grundsätzlich für öffentliche Körperschaften die Pflicht eine Meldungen an die Finanzbehörde über die ausgezahlten Beiträge mit einem Vorsteuerabzug von 4% zu machen.
Die entsprechende Bestimmung sieht dies nach wie vor innerhalb 30. Juni jeden Jahres vor.
Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024