058: Jährlicher Handelskammerbeitrag 2022
Jährlicher Handelskammerbeitrag 2022
Von den Betrieben, die im Handelsregister oder im Verzeichnis der Wirtschafts- und <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Verwaltungsdaten der Handelskammer eingetragen sind, ist für das Jahr 2022 der <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Jahresbeitrag an die Handelskammer zu berechnen und über den Einzahlungsschein F24 <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronisch einzuzahlen.
Mit einem eigenen Rundschreiben wurde der entsprechende Zahlungstermin erlassen, sowie <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die Höhe der jährlichen Handelskammergebühr festgelegt. Auch für 2022 ist eine Reduzierung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">der Jahresgebühr von 50 % im Vergleich zu 2014 vorgesehen.
Betrifft:
An alle Kunden, die in der Handelskammer eingetragen sind
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024