048: Ab 1. Juli 2022 Elektronische Rechnung auch für Kleinunternehmen und Freiberufler mit Vorteilsregelung oder Pauschalsystem
Ab 1. Juli 2022 Elektronische Rechnung auch für Kleinunternehmen und Freiberufler mit Vorteilsregelung oder Pauschalsystem
Mit diesem Rundschreiben möchten wir darauf hinweisen, dass ab dem 1. Juli 2022 die allgemeine Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen über das SDI-System der Agentur der Einnahmen auch für folgende Subjekte (Kleinunternehmen und Freiberufler) gilt:
Subjekte die das Pauschalverfahren anwenden
Subjekte die das sog. Vorteilsystem anwenden
Amateursportvereine
Betrifft:
An alle Kleinunternehmen und Freiberufler mit Vorteilsregelung oder Pauschalsystem
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024